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   BGH, 21.02.1961 - VI ZR 94/60   

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https://dejure.org/1961,5515
BGH, 21.02.1961 - VI ZR 94/60 (https://dejure.org/1961,5515)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1961 - VI ZR 94/60 (https://dejure.org/1961,5515)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1961 - VI ZR 94/60 (https://dejure.org/1961,5515)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    § 41 der Unfallverhütungsvorschriften "Anlage und Betrieb von Steinbrüchen", der in Abs. 1 Satz 1 dasselbe stimmt wie § 46 der Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften, erläutert allerdings in Abs. 1 Satz 2, solche Arbeiten seien z.B.: "Das Bohrerführen beim zwei- und dreimännischen Bohren von Hand, das Keillochmachen und das Bossieren im Hartgestein und die Ladearbeit bei flugfähigen, scharfkantigen Schlacken", Werden Schlagarbeiten am Gestein vorgenommen, so müssen sich nach § 42 dieser Unfallverhütungsvorschrift die Arbeiter so stellen oder setzen, daß sie ihre in der Nachbarschaft tätigen Mitarbeiter und Vorübergehende durch Stein- oder Stahlsplitter nicht gefährden und auch selbst nicht durch Splitter verletzt werden können, die von benachbarten Arbeitsplätzen kommen (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1961 - VI ZR 94/60 [Spitzhacke] = VersR 1961, 465).
  • BGH, 04.07.1978 - VI ZR 104/77

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Voraussetzungen für einen Anspruch auf

    Denn auch dann hätte sich der durch den Metallsplitter ausgelöste Unfall innerhalb des Gefahrenkreises - der Splitterwirkung - ereignet, so daß der Beklagte sich nicht darauf berufen kann, die Gefahr, der er hätte begegnen müssen, habe sich nicht verwirklicht (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1961 - VI ZR 94/60 [Spitzhacke] = VersR 1961, 465; vgl. auch v. Caemmerer, DAR 1970, 283, 288; Stoll, Kausalzusammenhang und Normzweck, S. 18 f.).
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